Gewaltprävention

1. Gewaltprävention

Gewalt kann ausgerichtet sein gegen Dinge (Sachbeschädigung) und gegen Menschen (Zufügung von Schmerzen oder Verletzungen, psychisch oder physisch).

Ziel eines Gewaltpräventionskonzepts soll es sein, die Kinder einerseits vor äußeren Gefahren zu schützen und zu bewahren, andererseits aber auch das schulische Zusammenleben so zu regeln und zu gestalten, dass bei größtmöglicher Entfaltungsmöglichkeit die Unversehrtheit des Einzelnen sowie der Schulfriede gesichert bleiben.

 

1.1 Schulordnung  

Verlässliche und allgemeingültige Regeln bilden die Grundlage für ein geordnetes Schulleben. Das Einhalten dieser Grundregeln gibt den Kindern einen Orientierungsrahmen in der Schule, der Gewalttätigkeiten im Verborgenen, im schutzlosen Raum und unbemerkt durch Dritte erschwert. Lehrkräfte, Eltern und der Schülerrat der Grundschule am Harderberg haben einen für alle Schülerinnen und Schüler der Schule gültigen Regelkatalog erarbeitet, der schriftlich fixiert ist. Die „Schulvereinbarung“ wird mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gelesen und besprochen. Auch den Eltern werden die „Schulvereinbarung“ (Unterschrift der Kenntnisnahme) ausgehändigt.

Geplant ist, in Zukunft eine Verhaltensregel aus der „Schulvereinbarung“ als eine „Regel der Woche“ im Unterricht besonders zu thematisieren, zu beachten und im Schulgebäude auszuhängen.

 

1.2 Klassenregeln  

Alle Klassen erarbeiten in Anlehnung an die Schulvereinbarung zusätzlich klasseninterne Regeln. Im 1. Schuljahr werden die Klassenregeln in Symbolform präsentiert. In den Klassen werden individuelle Maßnahmen zur Sanktionierung bei Nichtbeachten der Regeln ergriffen.

Anregung: In den Jahrgängen 3 und 4 ist auch ein festes Verfahren zur Sanktionierung von Regelverstößen denkbar. Nach Klärung eines Konfliktes oder Vorfalles, bei der alle Beteiligten zusammen mit der Klassenlehrkraft erörtern, was geschehen ist, füllen die Kinder einen Bogen aus, auf dem sie aus ihrer Sicht noch einmal aufschreiben, was passiert ist, warum ihr Verhalten falsch war, welche Hinweise zu dem Vorfall in der Schulvereinbarung zu finden sind und wie sie evtl. entstandenen Schaden wiedergutmachen können. Der Bogen wird von der jeweiligen Schülerin / dem jeweiligen Schüler, deren Eltern und von der Klassenlehrkraft unterschrieben.

 

1.3 Förderdiagnostik im Bereich sozial-emotionales Lernen

Für diesen Förderbereich kommt kein standardisiertes Verfahren zur Anwendung. Wir versuchen vielmehr, durch genaues Beobachten während der ersten Schulwochen (so oft wie möglich in Doppelbesetzung), durch intensiven Austausch zwischen allen in der Klasse arbeitenden Lehrkräften und – wenn nötig - durch Gespräche mit Erzieherinnen des abgebenden Kindergartens, mit Eltern und mitunter auch mit Ergotherapeuten und Logopäden, herauszufinden, welche Kinder im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung Unterstützung gebrauchen könnten. Es muss natürlich berücksichtigt werden, dass Kinder sich am Schulanfang erst in ihre Rolle als Schulkind einfinden müssen und sich ihr Verhalten nach dieser Eingewöhnungszeit durchaus ändern kann (sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht). Kinder, die in diesem Bereich gefördert werden sollten, werden so lange sonderpädagogisch begleitet, wie es notwendig erscheint.

 

1.4 Fördermaßnahmen im Bereich sozial-emotionales Verhalten

Weil wir durch langjährige integrative Arbeit an unserer Schule die Erfahrung gemacht haben, dass die Klassengemeinschaft, in der sich ein zu förderndes Kind befindet, großen Einfluss auf eine positive Lern- und Verhaltensentwicklung hat, setzen wir bei unserer Förderung vor allem auf Maßnahmen, die auch die ganze Klasse betreffen. Es ist erwiesen, dass auch Kinder, die gar keinen erhöhten Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich aufweisen, von diesen Maßnahmen profitieren (vgl. Hillenbrand/Pütz 2008).

Die Fördermaßnahmen in diesem Bereich sind vorwiegend präventiv.

 

1.4.1 Förderung im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt an der Grundschule am Harderberg im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt zum einen in der präventiven Förderung bei Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten im Lernen, in der emotional-sozialen Entwicklung oder der Sprache zeigen und bei denen zu vermuten ist, dass sie eine sonderpädagogische Förderung benötigen, um Lernfortschritte zu erzielen.

Zum anderen erfolgt der Einsatz der Förderschullehrkräfte in der Inklusion, wobei derzeit Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, Sehen, Körperlich-Motorische sowie Emotionale-Soziale Entwicklung gefördert und unterrichtet werden.

Die Arbeit der Förderschullehrkräfte umfasst die lernbegleitende Diagnostik, den Unterricht bzw. die Förderung und die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften.

 

1.4.2 Trainingsprogramm zum sozial-emotionalen Lernen: Lubo

Im Schuljahr 2015/2016 haben die beiden ersten Klassen mit dem Trainingsprogramm „Lubo“ begonnen. In diesem Programm erarbeitet ein kleiner Außerirdischer (Lubo) mit den Kindern zusammen, welche Gefühle es gibt, wie sie sich auf körperlicher Ebene darstellen, wie sie interpretiert werden können und wie die Kinder eigenes negatives Verhalten gezielter kontrollieren können (vgl. Hillenbrand u.a. 2009).

 

1.4.3 Gewaltpräventionsprojekt der Polizei

In einem Präventionsprojekt der Polizei Georgsmarienhütte lernen die Kinder, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie bedroht werden oder sich bedroht fühlen. Ein Polizeibeamter kommt in die 3. Klassen und bespricht mit den Kindern Formen alltäglicher Gewalt in ihrem Umfeld. Er macht ihnen klar, wann die Grenze zwischen spielerischem Kampf und ernster Gewalt erreicht ist. In Rollenspielen werden gefährliche Situationen nachgestellt und angemessenes Verhalten eingeübt. Praktische Übungen zur Selbstbehauptung machen die Kinder stark für den Ernstfall.

 

1.4.4 Prävention vor sexuellem Missbrauch

Fester Bestandteil unseres Curriculums ist für die 3. bzw. 4. Klassen der Besuch von zwei Mitarbeitern der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück. In szenischen Darstellungen werden die Kinder mit Alltagssituationen konfrontiert, in denen sexueller Missbrauch stattfindet. Sie bekommen Verhaltenstipps an die Hand, wie sie selbst in ähnlichen Situationen reagieren und an wen sie sich wenden könnten. Ihr Selbstbewusstsein wird gestärkt und ihre verbalen Ausdrucksmöglichkeiten bezüglich der Beschreibung vorgefallener Situationen erweitert.

 

1.6 Aufgaben der Eltern und Erziehungsberechtigte

Für Eltern und Erziehungsberechtigte gilt grundsätzlich:

  • Eltern sollen ihre Kinder noch vor Unterrichtsbeginn entschuldigen, falls sie an diesem Tag nicht zur Schule kommen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte arbeiten mit den Lehrkräften vertrauensvoll zusammen
1.7 Umgang mit Gewalt 1.7.1 … bei leichten Fällen von Gewalt 1.7.1.1 … gegen Personen
  • Konfliktlösung durch die Fach- oder Klassenlehrkraft bzw. pädagogische Mitarbeiterin mit beteiligten Schülern/ Schülerinnen
  • Information der Fachlehrkraft bzw. pädagogischen Mitarbeiterin an die Klassenlehrkraft
  • Entschuldigung und ggf. Wiedergutmachung
  • bei respektlosem Verhalten gegenüber Mitschüler/innen, Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen erfolgt eine Mitteilung an das Elternhaus
1.7.1.2 … gegen Sachen
  • Information der Fachlehrkraft bzw. pädagogischen Mitarbeiterin an die Klassenlehrkraft
  • Lösung durch die Klassenlehrkraft mit beteiligten Schülern/ Schülerinnen
  • Reparatur oder Bezahlung der Reparatur durch die/den verursachenden Schüler/in
1.7.2 … bei schweren Fällen von Gewalt 1.7..2.1 … gegen Personen (bei Verletzungen)
  • Konfliktlösung durch die Fach- oder Klassenlehrkraft bzw. pädagogische Mitarbeiterin mit beteiligten Schülern/ Schülerinnen
  • Information der Fachlehrkraft bzw. pädagogischen Mitarbeiterin an die Klassenlehrkraft

·       Einsatz von Erziehungsmitteln

 

1.7.2.2 … gegen Sachen (wenn Reparatur nicht möglich ist)
  • Lösung durch die Fach- oder Klassenlehrkraft bzw. pädagogische Mitarbeiterin mit beteiligten Schülern/ Schülerinnen und Eltern
  • Information der Fachlehrkraft bzw. pädagogischen Mitarbeiterin an die Klassenlehrkraft
  • Einsatz von Erziehungsmitteln
1.7.3 … bei wiederholten Fällen von Gewalt 1.7.3.1    … gegen Personen und/oder Sachen
  • Information der Fachlehrkraft bzw. pädagogischen Mitarbeiterin an die Klassenlehrkraft und Schulleitung
  • Konfliktlösung durch Klassenkonferenz
  • Einsatz von Ordnungsmaßnahmen
1.7.4 … bei mehrmaligen Wiederholungen von Gewalt 1.7.4.1 … gegen Personen und/oder Sachen
  • Information der Fachlehrkraft bzw. pädagogischen Mitarbeiterin an die Klassenlehrkraft und Schulleitung
  •  Konfliktlösung durch Klassenkonferenz, ggf. Einbeziehen des Mobilen Dienstes ESE, Schulpsychologen, Jugendamts und/oder Beratungsstellen
  • Einsatz von Ordnungsmaßnahmen
  • ggf. sonderpädagogische Überprüfung (ESE)
1.7.5 … bei akuten Fällen von Gewalt gegen Personen und/oder Sachen
  •  Polizei rufen