Nikolaus 2020
Am heutigen Morgen gab es für alle Kinder der Grundschule am Harderberg eine kleine Überraschung. Normalerweise besucht uns der Nikolaus jedes Jahr in der Turnhalle, aber dieses Mal war er anscheinend in der Nacht da...
Ein Dankeschön senden wir daher an den Förderverein, der dem Nikolaus beim Besorgen der kleinen Überraschungen geholfen hat ;)
Anderen eine Freude in Coronazeiten bereiten!
Diese Idee hatte die Klasse 3b und fand schnell in der Partnerklasser 3a und in den 2. Klassen Unterstützer für ihre Aktion. So bastelten die Kinder 88 Weihnachtskarten mit lieben Adventsgrüßen und verpackten sie in kleine Nikolaustüten. Diese wurden dann von Melikes Mama an die Bewohner des Altenheims übergeben.
Hier ein paar Bilder von der Aktion in der vergangenen Woche...
Wichtige Hinweise
Zutrittsbeschränkungen
Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung (telefonisch, per Mail) aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen.
Eine Begleitung von Schüler*innen, z.B. durch Eltern / Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen (z.B. Abholen eines kranken Kindes) zu beschränken. Sofern Sie das Schulgebäude betreten müssen, gilt Maskenpflicht!
Schulbesuch bei Krankheitssymptomen
In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.
Abhängig von der Symptomschwere werden folgende Fälle unterschieden:
- banaler Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens
- z.B. nur Schnupfen, leichter Husten / Schule kann besucht werden / gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie)
- Infekte mit einem ausgeprägtem Krankheitswert
- z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur / Genesung muss abgewartet werden / nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist
- bei schwererer Symptomatik
- z.B. Fieber ab 38,5°C oder akuter, unerwartet aufgetretener Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltender starker Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist / ärztliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden / Ärzt*in entscheidet, ob ggf. eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind
Verhalten beim Auftreten von Krankheitssymptomen während der Schulzeit
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit muss die betreffende Person direkt abgeholt werden; dies gilt auch für Geschwisterkinder aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte müssen diese Symptome umgehend ärztlich abklären lassen.
20.07.2020 WICHTIG: Neue Adresse unseres
IServs
Ab dem 22.07.2020 ist unser Schulserver über die Adresse
gs-am-harderberg.de
zu erreichen.
Die E-Mailadressen ändern sich in
max.mustermann@gs-am-harderberg.de
Sämtliche Passwörter sowie die auf IServ gespeicherte Daten und Mails im Postfach bleiben erhalten.
Benutzer der Android / iOS IServ App müssen sich jedoch ab der Umstellung am 22.07.2020 mit dem neuen Namen des Servers anmelden
(also max.mustermann@gs-am-harderberg.de).
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben: